Illegale Sammlungen

Zeitleiste

Sollten Sie ein Flugblatt erhalten, das zur Bereitstellung von Elektrogeräten, Altkleidern, Schuhen, Geschirr, Möbel etc. auffordert, ersuchen wir Sie BITTE KEINE Gegenstände bereit zu stellen.

Die Sammlung von Hausabfällen, sperrigen Hausabfällen und Altstoffen ist laut Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz den Gemeinden vorbehalten. Wenn keine Beauftragung durch die Gemeinde vorliegt, verstößt die Tätigkeit von „Sammlerfirmen“ daher gegen das Salzburger Abfallrecht.    

Erfahrungen haben außerdem gezeigt, dass es mit dieser Form von Sammlungen immer wieder zu Problemen kommt:

  • Es werden nur die besten Gegenstände ausgesucht, der Rest wird nicht mitgenommen.     
  • Es werden teilweise Gegenstände (z.B. Gartengeräte oder Fahrräder) mitgenommen, die gar nicht bereitgestellt waren. 
  • Die gesammelten Gegenstände werden auf Parkplätzen nachsortiert. Nicht Brauchbares wird im Anschluss dort liegengelassen.  
  • Die Kosten für die Entsorgung des zurückgelassenen Mülls müssen letztlich wieder vom Bürger aufgebracht werden.   

Bitte lassen Sie sich vom vermeintlichen Serviceangebot einer Hausabholung nicht verleiten und stellen sie keine Gegenstände für solche Sammlungen bereit – Danke!