Illegale Sammlungen

Flugblatt Illegale Sammlung

Sollten Sie ein Flugblatt erhalten, das zur Bereitstellung von Elektrogeräten, Altkleidern, Schuhen, Geschirr, Möbel etc. auffordert, werden Sie dringend ersucht, KEINE Gegenstände bereit zu stellen.

Die Sammlung von Hausabfällen, sperrigen Hausabfällen und Altstoffen ist laut Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz den Gemeinden vorbehalten. Wenn keine Beauftragung durch die Gemeinde vorliegt, verstößt die Tätigkeit dieser „Sammlerfirmen“ daher gegen das Salzburger Abfallrecht.    

Erfahrungen in der Vergangenheit haben außerdem gezeigt, dass es durch diese Form von Sammlung immer wieder zu Problemen kommt:


  • Es wurden nur die besten Gegenstände ausgesucht, der Rest wird nicht mitgenommen.     
  • Es wurden Gegenstände (z.B. Gartengeräte oder Fahrräder) mitgenommen, die gar nicht zur Sammlung bereitgestellt waren.
  • Die gesammelten Gegenstände wurden auf Parkplätzen nachsortiert; nicht Brauchbares wurde dort liegengelassen.  
  • Die Kosten für die Entsorgung des zurückgelassenen Mülls müssen letztlich wieder vom Bürger aufgebracht werden.   


Bitte lassen Sie sich vom vermeintlichen Serviceangebot einer Hausabholung nicht verleiten und stellen sie keine Gegenstände für solche Sammlungen bereit.