Der Regionalverband Tennengau ist ein Gemeindeverband nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz und hat den Zweck, die ihm nach dem ROG 1992 zukommenden Aufgaben wahrzunehmen und durchzuführen.
Das sind insbesondere die Erstellung und Änderung des Regionalprogrammes, die Mitwirkung an den Sachprogrammen des Landes und die Einbringung von Anregungen, Stellungnahmen und Einwendungen im Zuge der Neuerstellung oder Überarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes der verbandsangehörigen Gemeinden.
Zudem hat er die Aufgabe, Maßnahmen durchzuführen, die der Umsetzung gemeinsamer, regionaler Entwicklungsziele dienen.