Salzburger Raumordnungsbericht

Die Landesregierung hat dem Landtag spätestens nach zwei Jahren ab Beginn einer Gesetzgebungsperiode einen Raumordnungsbericht vorzulegen. Gegenstand des Raumordnungsberichts sind der Stand der Raumordnung im Land Salzburg auf Grundlage der von den Gebietskörperschaften und den Regionalverbänden erstellten Programme und Pläne, die Ergebnisse der Überwachung von Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen sowie die Zusammenarbeit mit dem Bund und den benachbarten Ländern auf dem Gebiet der Raumordnung.

Salzburger Raumordnungsbericht 2011-2014. 7. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg. 1. Auflage. Salzburg 2015, 460 S., ISBN 3-901343-49-0
Titelseite, Inhaltsangabe, Karten, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis, Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Der Raumordnungsbericht wurde am 24. Februar 2016 im zuständigen Ausschuss des Salzburger Landtages beraten. Das Protokoll der Ausschuss-Sizung wird als Anhang in der in Vorbereitung befindlichen 2. Auflage des Raumordnungsberichts integriert werden.